Bürocontainer
Einsatzbereiche, Kapazität nach Arbeitsplätzen, Ausstattung und die vier Arbeitsstättenregeln auf einen Blick, dazu die Aufbereitung aus unserer Werkstatt.
Ein Bürocontainer ist eine Arbeitsstätte wie jedes Bürogebäude. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten verlangen je Arbeitsplatz mindestens 8 m² Grundfläche und 12 m³ Luftraum, 500 Lux am Schreibtisch, mindestens +20 °C, Tageslicht durch Fensterflächen von einem Zehntel der Grundfläche und eine wirksame Lüftung. Ein 20-Fuß-Modul erfüllt das für ein bis zwei Arbeitsplätze, für mehr Personen werden Module gekoppelt.
Ja. Die Arbeitsstättenverordnung gilt für jeden Raum, in dem Beschäftigte arbeiten, unabhängig davon, ob er gemauert, in der Fabrik gefertigt oder auf einem Lkw angeliefert wurde. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, kurz ASR, konkretisieren die Verordnung: Wer die Regeln einhält, erfüllt die Anforderungen der Verordnung. Für Büroarbeitsplätze sind sechs Regeln maßgeblich: Raumabmessungen (A1.2), Beleuchtung (A3.4), Raumtemperatur (A3.5), Lüftung (A3.6), Lärm (A3.7) und Bildschirmarbeit (A6). Für Baustellen kennen einige Regeln Erleichterungen. Wo das der Fall ist, steht es in diesem Beitrag dabei.
Die ASR A1.2 rechnet in drei Größen: Grundfläche, Bewegungsfläche und Luftraum. Die Grundfläche des Raums muss für den ersten Arbeitsplatz mindestens 8 m² betragen, für jeden weiteren kommen 6 m² dazu. Am Arbeitsplatz selbst braucht jeder Beschäftigte eine freie Bewegungsfläche von 1,50 m². Und der Luftraum, den Einbauten nicht verkleinern dürfen, muss je ständig anwesendem Beschäftigten bei überwiegend sitzender Tätigkeit 12 m³ betragen. Die lichte Höhe liegt bei Räumen bis 50 m² Grundfläche bei 2,50 m; für Räume bis 50 m² mit überwiegend leichter oder sitzender Tätigkeit darf sie auf das Maß herabgesetzt werden, das das Landesbaurecht zulässt.
ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen · Punkt 5 Abs. 3 (Grundfläche), Punkt 5.1.1 Abs. 2 (Bewegungsfläche), Punkt 6 Abs. 2 und 4 (lichte Höhe), Punkt 7 Abs. 1 (Luftraum)
Mindestens 8 m² Grundfläche für den ersten und 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz · 1,50 m² freie Bewegungsfläche je Arbeitsplatz · 12 m³ Luftraum je Beschäftigtem bei überwiegend sitzender Tätigkeit · lichte Höhe 2,50 m bei Räumen bis 50 m², bei überwiegend leichter oder sitzender Tätigkeit nach Landesbaurecht geringer zulässig.
Ein 20-Fuß-Raummodul hat innen rund 13 bis 14 m² Grundfläche und in der Regel eine lichte Höhe von 2,50 m, also rund 33 bis 35 m³ Luftraum.
Grundfläche: 8 + 6 = 14 m² tragen zwei Arbeitsplätze, für drei wären 20 m² nötig. Luftraum: 2 × 12 = 24 m³ passen, 3 × 12 = 36 m³ nicht mehr. Ergebnis: ein bis zwei Arbeitsplätze. Ein 24-Fuß-Modul bringt mit rund 16 m² mehr Platz, trägt aber ebenfalls zwei Arbeitsplätze. Für drei oder vier braucht es eine Duoanlage aus zwei gekoppelten 20-Fuß-Modulen.
Die ASR A3.4 verlangt zweierlei: Tageslicht mit einer Sichtverbindung nach außen, und künstliche Beleuchtung mit festen Mindestwerten. Tageslicht gilt als ausreichend, wenn die lichtdurchlässige Fensterfläche mindestens ein Zehntel der Raumgrundfläche beträgt; fensternahe Arbeitsplätze sind zu bevorzugen. Die Sichtverbindung nach außen soll bei Räumen bis 5 m Tiefe mindestens 1,25 m² groß sein, die Glasunterkante bei sitzender Tätigkeit höchstens 0,95 m über dem Boden liegen und die Oberkante mindestens 2,20 m. Für Schreiben, Lesen und Bildschirmarbeit sind 500 Lux gefordert. Für ein 20-Fuß-Modul mit 13 m² Grundfläche heißt das: mindestens 1,3 m² Fensterfläche, und die Fenster gehören dorthin, wo die Schreibtische stehen.
ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung · Punkt 4.2.2 Abs. 2 bis 4 (Sichtverbindung), Punkt 5.1 Abs. 3 (Tageslicht), Anhang 3 Nr. 4.1 und 4.2 (Beleuchtungsstärken Büros)
Fensterfläche mindestens ein Zehntel der Grundfläche · Sichtverbindung nach außen mindestens 1,25 m² bis 5 m Raumtiefe, Glasunterkante höchstens 0,95 m, Oberkante mindestens 2,20 m · 500 Lux für Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung, 300 Lux für Ablegen und Kopieren.
Die ASR A3.5 nennt Mindestwerte nach Arbeitsschwere und Körperhaltung. Bei leichter Arbeit im Sitzen, also der normalen Büroarbeit, sind es mindestens +20 °C, im Stehen +19 °C, und das während der gesamten Nutzungsdauer. Nach oben soll die Lufttemperatur +26 °C nicht überschreiten. Treibt Sonneneinstrahlung durch die Fenster den Raum darüber, müssen Sonnenschutzsysteme angebracht werden; außenliegende wirken am besten. Über +26 °C sollen, über +30 °C müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, über +35 °C ist der Raum ohne Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Für einen Container mit seiner vergleichsweise dünnen Hülle bedeutet das: Dämmung und Heizung entscheiden über den Winter, Sonnenschutz, Lüftung und ein Klimagerät über den Sommer.
ASR A3.5 Raumtemperatur · Punkt 4.2 Abs. 1 und Tabelle 1 (Mindestwerte), Punkt 4.2 Abs. 3 (Obergrenze), Punkt 4.3 und 4.4 (Sonnenschutz und Maßnahmen bei Hitze)
Mindestens +20 °C bei leichter Arbeit im Sitzen, +19 °C im Stehen · Lufttemperatur soll +26 °C nicht überschreiten · über +26 °C Sonnenschutz und zusätzliche Maßnahmen, über +30 °C wirksame Maßnahmen Pflicht, über +35 °C ohne Schutzmaßnahmen kein Arbeitsraum.
Die ASR A3.6 misst die Luftqualität am CO₂-Gehalt: Bis 1.000 ppm ist die Luft gut, zwischen 1.000 und 2.000 ppm verlangt die Regel wirksameres Lüften und einen Lüftungsplan. Fensterlüftung reicht nur unter zwei Bedingungen. Erstens darf der Raum bei Fenstern auf einer Seite nicht tiefer sein als das 2,5-fache der lichten Höhe, bei Fenstern auf zwei gegenüberliegenden Seiten das 5-fache. Zweitens braucht die Stoßlüftung eine Öffnungsfläche von 1,05 m² je 10 m² Grundfläche bei einseitiger Lüftung, 0,60 m² bei Querlüftung. Bei 2,50 m lichter Höhe endet die zulässige Raumtiefe für einseitige Lüftung bei 6,25 m. Sitzen die Fenster an der Längsseite des Containers, beträgt die Raumtiefe rund 2,3 m, das ist unkritisch. Sitzen sie nur an einer Stirnseite, bleibt ein 20-Fuß-Modul mit rund 5,9 m Raumtiefe noch darunter, ein 24-Fuß-Modul mit rund 7,1 m nicht mehr. Bei längeren Modulen ist die Fensteranordnung deshalb keine Geschmacksfrage, sondern eine Regelfrage.
ASR A3.6 Lüftung · Punkt 4.2 Tabelle 1 (CO₂-Konzentration), Punkt 5.3 Tabelle 3 (Raumtiefe und Öffnungsflächen bei freier Lüftung)
Gute Raumluft unter 1.000 ppm CO₂ · einseitige Fensterlüftung bis Raumtiefe 2,5 × lichte Höhe, Querlüftung bis 5 × · Stoßlüftung 1,05 m² Öffnungsfläche je 10 m² Grundfläche einseitig, 0,60 m² bei Querlüftung.
Die ASR A3.7 teilt Tätigkeiten nach dem Bedarf an Konzentration ein. Für Aufgaben mit hoher Konzentration oder hoher Sprachverständlichkeit darf der Beurteilungspegel 55 dB(A) nicht überschreiten, für mittlere Konzentration 70 dB(A). Dazu kommt die Raumakustik: In Ein- und Zweipersonenbüros soll die Nachhallzeit bei 0,8 Sekunden liegen, in Mehrpersonen- und Großraumbüros bei 0,6 Sekunden. Für Baustellen gilt eine Erleichterung: An eingerichteten Büroarbeitsplätzen auf Baustellen soll für die Dauer der Bauarbeiten ein Dauerschallpegel von 70 dB(A) nicht überschritten werden, und Lärmschutzmaßnahmen sind für diese Räume einzuplanen. Baulärm von Dritten, etwa einer Nachbarbaustelle, bleibt bei der Beurteilung außen vor. Für den Container heißt das: Die gedämmte Hülle dämpft den Lärm von außen, die glatten Oberflächen innen lassen ihn hallen. Wo konzentriert gearbeitet wird, helfen schallabsorbierende Oberflächen an Decke oder Wand.
ASR A3.7 Lärm · Punkt 5.1 Abs. 1 und 2 (Beurteilungspegel), Punkt 5.2.1 (Nachhallzeit in Büroräumen), Punkt 7 Abs. 2 (Lärm durch Dritte), Punkt 9 Abs. 2 und 3 (Baustellen)
Beurteilungspegel höchstens 55 dB(A) bei hoher, 70 dB(A) bei mittlerer Konzentration · Nachhallzeit 0,8 s im Ein- und Zweipersonenbüro, 0,6 s im Mehrpersonenbüro · Baustellen: an Büroarbeitsplätzen für die Dauer der Bauarbeiten 70 dB(A), Lärmschutz ist einzuplanen.
Die ASR A6 regelt den Bildschirmarbeitsplatz, und ihre wichtigste Anforderung an den Raum ist die Vermeidung von Blendung. Direktblendung durch Tageslicht entsteht, wenn hinter dem Bildschirm eine helle Fensterfläche liegt. Die Regel nennt drei Wege: keine Fensterfläche in Blickrichtung hinter dem Bildschirm, die Blickrichtung parallel zur Fensterfront, oder bei Fenstern über Eck ein blickdicht einstellbarer Blendschutz. Leuchten sollen so angeordnet sein, dass das Licht von oben schräg seitlich auf den Arbeitsplatz fällt. In einem Container mit Fenstern an der Längsseite stehen die Schreibtische deshalb quer zum Fenster, nicht davor und nicht mit dem Rücken dazu; ein Rollladen oder eine Jalousie übernimmt den Blendschutz und darf das Lüften nicht behindern.
ASR A6 Bildschirmarbeit · Punkt 6.3.14 Abs. 7 und 8 (Blendung durch Tageslicht, Anordnung der Leuchten)
Keine Fensterfläche in Blickrichtung hinter dem Bildschirm, Blickrichtung parallel zur Fensterfront, bei Fenstern über Eck blickdicht einstellbarer Blendschutz · Licht von oben schräg seitlich.
Sechs Regeln, sechs Prüfpunkte. Wer einen Bürocontainer kauft, kann sie in dieser Reihenfolge abhaken:
Aufbereitete Bürocontainer aus unserem Bestand bringen gedämmte Hülle, Heizung, Fenster und Beleuchtung als Standard mit. Welche Werte für Ihren Betrieb gelten, klären wir im Gespräch. Wie der Bürocontainer im Einsatz aussieht, steht auf der Bürocontainer-Seite; welche Regeln für Pausenraum, Sanitär und Unterkunft gelten, im Beitrag Sozialräume auf der Baustelle.
Quellen: Technische Regeln für Arbeitsstätten, herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): ASR A1.2 (Ausgabe September 2013, zuletzt geändert März 2022) · ASR A3.4 (Mai 2023) · ASR A3.5 (Juni 2010, zuletzt geändert März 2022) · ASR A3.6 (Januar 2012, zuletzt geändert Mai 2018) · ASR A3.7 (März 2021) · ASR A6 (Juli 2024). Alle Werte wurden am 7. Oktober 2026 am Wortlaut der Regeln geprüft; die jährliche Prüfung erfolgt im August.
Ja. Die Arbeitsstättenverordnung kennt keine Mindeststanddauer; entscheidend ist, dass Beschäftigte dort arbeiten. Für Baustellen gibt es einzelne Erleichterungen, etwa beim Lärm. Die Anforderungen an Fläche, Licht und Temperatur gelten unverändert.
Ein bis zwei. Grundfläche und Luftraum tragen zwei Arbeitsplätze, den dritten nicht mehr. Für drei Arbeitsplätze wird ein längeres Modul gewählt, für vier werden zwei Module zur Duoanlage gekoppelt.
Für Räume bis 50 m² mit überwiegend leichter oder sitzender Tätigkeit darf die lichte Höhe auf das Maß herabgesetzt werden, das das Landesbaurecht zulässt. In der Praxis stellt sich die Frage selten: Raummodule ab 2,80 m Außenhöhe erreichen die 2,50 m, und so sind auch gebrauchte Module in aller Regel gebaut.
Verantwortlich ist der Arbeitgeber; er hält die Anforderungen in seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Die Aufsicht liegt bei der Arbeitsschutzbehörde des Landes und der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Einsatzbereiche, Kapazität nach Arbeitsplätzen, Ausstattung und die vier Arbeitsstättenregeln auf einen Blick, dazu die Aufbereitung aus unserer Werkstatt.
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Berät Betriebe zu Container-Projekten von der ersten Idee bis zur Anlage und hält die Arbeitsstättenregeln auf dieser Website auf dem Stand der BAuA. Dieser Beitrag wurde zuletzt am 7. Oktober 2026 geprüft.
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