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Arbeitsstätten-Regeln

Containeranlagen: Fluchtwege, Treppen, Brandschutz

Wer Container zu einer Anlage koppelt oder stapelt, muss Fluchtwege, Treppen und Brandschutz mitplanen. Der Weg zum Notausgang darf höchstens 35 m lang sein, Flure und Türen richten sich in der Breite nach der Personenzahl, und im Fluchtweg sind nur Treppen mit geraden Läufen zulässig. Geländer sind mindestens 1,00 m hoch, und in jedem Geschoss steht mindestens ein Feuerlöscher.

Wolf Goger · Bereichsleiter Vertrieb, Regeln und Beratung Stand geprüft: 7. Oktober 2026

Was gilt für eine Containeranlage zusätzlich?

Sobald Module gekoppelt oder gestapelt werden, kommen Flure, Treppen und mehr Personen ins Spiel, und damit drei Fragen: Wie kommen alle im Gefahrenfall hinaus, wie sicher sind Treppe und Geländer, und womit wird ein Entstehungsbrand gelöscht. Vier Technische Regeln für Arbeitsstätten antworten darauf: Fluchtwege und Notausgänge (A2.3), Verkehrswege mit den Treppen (A1.8), Schutz vor Absturz (A2.1) und Maßnahmen gegen Brände (A2.2). Daneben gilt das Bauordnungsrecht des Landes; es kann strengere Anforderungen an Rettungswege und Brandschutz stellen und gehört in die Bauvorlage.

Wie lang darf der Fluchtweg sein?

In Räumen ohne oder mit normaler Brandgefährdung höchstens 35 m, gemessen als kürzeste Strecke vom Beginn des Fluchtwegs bis zum Notausgang. Der tatsächliche Laufweg um Möbel und Wände herum darf höchstens das 1,5-fache betragen. Fluchtwege führen auf möglichst kurzem Weg ins Freie und müssen ständig freigehalten werden. Bei einer Anlage aus wenigen Modulen ist die Länge selten das Problem; sie wird es bei langen Fluranlagen mit nur einem Ausgang. Ein zweiter Weg, der Nebenfluchtweg, ist nötig, wenn der Hauptfluchtweg im Gefahrenfall unpassierbar werden kann, etwa weil er durch einen Bereich mit erhöhter Brandgefährdung führt.

ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge · Punkt 4 Abs. 1 und 3 (Grundsatz), Punkt 5 Abs. 2 und 4 (Länge), Punkt 6 Abs. 1 (Nebenfluchtweg)

Hauptfluchtweg höchstens 35 m bei normaler Brandgefährdung · tatsächlicher Laufweg höchstens das 1,5-fache · Fluchtwege ständig freihalten · Nebenfluchtweg, wenn der Hauptfluchtweg nicht sicher begehbar bleiben kann.

Wie breit müssen Flure und Türen sein?

Das richtet sich nach der Zahl der Personen, die den Weg im Gefahrenfall nutzen. Für bis zu fünf Personen genügen 0,90 m Flurbreite und 0,80 m lichte Türbreite. Für bis zu 20 Personen sind es 1,00 m und 0,90 m, für bis zu 50 Personen 1,20 m und 0,90 m, für bis zu 100 Personen 1,20 m und 1,00 m. Türen von Notausgängen, die von Hand geöffnet werden, müssen in Fluchtrichtung aufschlagen. Bei einer mehrgeschossigen Anlage zählen für die Treppe alle Personen aus allen Ebenen, die über sie flüchten.

ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge · Punkt 5 Abs. 6 und Tabelle 1 (Mindestbreiten), Punkt 7 Abs. 5 (Türen von Notausgängen)

Lichte Mindestbreite Weg und Tür: bis 5 Personen 0,90 m und 0,80 m · bis 20 Personen 1,00 m und 0,90 m · bis 50 Personen 1,20 m und 0,90 m · bis 100 Personen 1,20 m und 1,00 m · Türen von Notausgängen schlagen in Fluchtrichtung auf.

Welche Treppe darf im Fluchtweg liegen?

Eine Treppe mit geraden Läufen. Wendel- und Spindeltreppen, Steigleitern und Steigeisengänge sind im Verlauf eines Hauptfluchtwegs nicht zulässig. Für die Stufen nennt die ASR A1.8 Grenzmaße: eine Steigung zwischen 14 und 19 cm und einen Auftritt zwischen 26 und 32 cm; als besonders sicher gelten 17 cm Steigung und 29 cm Auftritt. Nach höchstens 18 Stufen braucht der Lauf ein Zwischenpodest. Jede Treppe braucht einen Handlauf in einer Höhe zwischen 0,80 und 1,15 m, bei mehr als 1,5 m Stufenbreite an beiden Seiten.

ASR A2.3 Punkt 5 Abs. 13 (Treppen im Hauptfluchtweg) · ASR A1.8 Verkehrswege · Punkt 4.5 Abs. 4, 6, 10 und 11 (Stufen, Podest, Handlauf)

Im Hauptfluchtweg nur Treppen mit geraden Läufen · Steigung 14 bis 19 cm, Auftritt 26 bis 32 cm · Zwischenpodest nach höchstens 18 Stufen · Handlauf in 0,80 bis 1,15 m Höhe, ab mehr als 1,5 m Stufenbreite beidseitig.

Wie hoch muss das Geländer sein?

Mindestens 1,00 m, bei mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m. Eine Absturzgefahr sieht die ASR A2.1 ab einer Absturzhöhe von mehr als 1,0 m. Das betrifft bei Containeranlagen die Außentreppe, ihr Podest und den Laubengang vor dem Obergeschoss. Geländer müssen eine geschlossene Füllung haben, senkrechte Stäbe im Abstand von höchstens 0,18 m oder Handlauf, Knieleiste und Fußleiste; die Fußleiste ist mindestens 0,05 m hoch.

ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen · Punkt 4.1 Abs. 4 (Absturzgefahr), Punkt 5.1 Abs. 2 bis 5 (Umwehrung); ASR A1.8 Punkt 4.5 Abs. 7 (Treppengeländer)

Absturzgefahr ab mehr als 1,0 m Absturzhöhe · Umwehrung mindestens 1,00 m, ab mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m · Füllstäbe höchstens 0,18 m lichter Abstand · Fußleiste mindestens 0,05 m.

Wie viele Feuerlöscher braucht die Anlage?

Das bemisst sich nach der Grundfläche, gerechnet in Löschmitteleinheiten. Bis 50 m² sind 6 Löschmitteleinheiten nötig, bis 100 m² 9, bis 200 m² 12. Angerechnet werden im Regelfall nur Feuerlöscher mit mindestens 6 Löschmitteleinheiten, und in mehrgeschossigen Gebäuden müssen in jedem Geschoss mindestens 6 bereitstehen. Von jeder Stelle darf der Weg zum nächsten Feuerlöscher höchstens 20 m betragen. Für die Griffhöhe haben sich 0,80 bis 1,20 m bewährt, der Standort wird mit dem Brandschutzzeichen gekennzeichnet, und alle zwei Jahre wartet ein Fachkundiger die Geräte.

ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände · Punkt 5.2 und Tabelle 3 (Grundausstattung), Punkt 5.3 (Bereitstellung), Punkt 7.4.2 Abs. 1 (Wartung)

Löschmitteleinheiten nach Grundfläche: bis 50 m² 6 · bis 100 m² 9 · bis 200 m² 12 · je Geschoss mindestens 6 · höchstens 20 m Laufweg zum nächsten Feuerlöscher · Griffhöhe 0,80 bis 1,20 m · Wartung alle zwei Jahre.

Rechenbeispiel Anlage aus vier 20-Fuß-Modulen

Vier gekoppelte 20-Fuß-Module haben zusammen rund 54 m² Grundfläche.

Ebenerdig: Die Tabelle verlangt bis 100 m² 9 Löschmitteleinheiten, also zwei Feuerlöscher mit je 6. Zweigeschossig, zwei Module je Ebene: In jedem Geschoss stehen mindestens 6 Löschmitteleinheiten bereit, also je ein Feuerlöscher, zusammen 12 und damit mehr als die geforderten 9.

Was muss gekennzeichnet und geplant sein?

Fluchtwege und Notausgänge werden mit Sicherheitszeichen gekennzeichnet. Einen Flucht- und Rettungsplan muss der Arbeitgeber aufstellen, wo Lage, Ausdehnung oder Art der Nutzung es erfordern, zum Beispiel bei unübersichtlicher Wegführung über mehrere Ebenen oder bei vielen ortsunkundigen Personen. Ob eine Sicherheitsbeleuchtung nötig ist, verlangt entweder das Bauordnungsrecht, oder der Arbeitgeber prüft es selbst; Kriterien sind unter anderem fehlendes Tageslicht in Fluren und Treppenräumen und die erhöhte Sturzgefahr auf Treppen.

Was heißt das für die Planung einer Containeranlage?

Vier Regeln, sechs Prüfpunkte. Wer eine Anlage plant, kann sie in dieser Reihenfolge abhaken:

  • Personenzahl je Ebene und je Ausgang: Sie bestimmt die Breite von Fluren, Türen und Treppe.
  • Weg ins Freie: höchstens 35 m bis zum Notausgang, die Tür schlägt nach außen auf.
  • Zweiter Weg: prüfen, ob der Hauptfluchtweg im Gefahrenfall begehbar bleibt, sonst einen Nebenfluchtweg einplanen.
  • Treppe: gerade Läufe, Stufen im Grenzmaß, Handlauf, Podest nach höchstens 18 Stufen.
  • Geländer: 1,00 m an Treppe, Podest und Laubengang, Füllung oder Stäbe im Abstand von höchstens 0,18 m.
  • Feuerlöscher: nach Grundfläche, in jedem Geschoss mindestens einer, höchstens 20 m entfernt.

Wie gekoppelte und gestapelte Anlagen aufgebaut sind, steht auf der Seite Mehrfachanlagen. Welche Sozialräume eine Baustelle braucht, steht im Beitrag Sozialräume auf der Baustelle. Türen, Flure und Treppen legen wir bei der Planung gemeinsam mit Ihnen fest; die Anforderungen der Bauaufsicht klären Sie mit Ihrem Entwurfsverfasser.

Quellen: Technische Regeln für Arbeitsstätten, herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): ASR A2.3 (Ausgabe März 2022, zuletzt geändert November 2024) · ASR A1.8 (März 2022, zuletzt geändert Juni 2024) · ASR A2.1 (November 2012, zuletzt geändert März 2022) · ASR A2.2 (Mai 2018, zuletzt geändert Mai 2025). Alle Werte wurden am 7. Oktober 2026 am Wortlaut der Regeln geprüft; die jährliche Prüfung erfolgt im August.

Häufige Fragen

Fluchtwege und Brandschutz in der Anlage, kurz beantwortet

Nicht jede. Ein Nebenfluchtweg ist nötig, wenn der Hauptfluchtweg im Gefahrenfall nicht sicher begehbar bleiben kann, zum Beispiel weil er durch einen Bereich mit erhöhter Brandgefährdung führt oder sehr viele Personen ihn nutzen. Das Bauordnungsrecht des Landes kann darüber hinaus einen zweiten Rettungsweg verlangen.

Nicht, wenn sie im Hauptfluchtweg liegt. Dort sind Wendel- und Spindeltreppen nicht zulässig, die Treppe muss gerade Läufe haben.

In jedem Geschoss müssen mindestens 6 Löschmitteleinheiten bereitstehen, das entspricht einem üblichen Feuerlöscher je Ebene. Die Gesamtzahl richtet sich nach der Grundfläche aller Ebenen, und kein Punkt darf mehr als 20 m Laufweg vom nächsten Feuerlöscher entfernt sein.

Ist sie ein Notausgang und wird von Hand geöffnet, muss sie in Fluchtrichtung aufschlagen, also nach außen.

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Wolf Goger
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Wolf Goger
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Berät Betriebe zu Container-Projekten von der ersten Idee bis zur Anlage und hält die Arbeitsstättenregeln auf dieser Website auf dem Stand der BAuA. Dieser Beitrag wurde zuletzt am 7. Oktober 2026 geprüft.

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