Sanitärcontainer
WC-Container, Duschcontainer und die Verbindung aus beidem: Einsatzbereiche, Varianten und Ausstattung, dazu die Regeln auf einen Blick.
Jede Arbeitsstätte braucht Toiletten, bei schmutzender Tätigkeit dazu Waschräume mit Duschen und bei betriebsbedingt getragener Arbeitskleidung einen Umkleideraum. Die ASR A4.1 nennt die Zahlen: bis zehn Beschäftigte je Gruppe eine Toilette, von elf bis 25 zwei, dazu Wasch- und Duschplätze nach der Art der Tätigkeit. Frauen und Männer bekommen getrennte Räume, und eine Dusche zählt nicht als Waschplatz.
Toiletten immer, Waschräume und Umkleiden je nach Tätigkeit. Die ASR A4.1 unterscheidet drei Raumarten: Toilettenräume, Waschräume und Umkleideräume. Toiletten braucht jede Arbeitsstätte. Waschräume sind nötig, wenn die Tätigkeit schmutzt oder gesundheitliche Gründe es verlangen; sonst genügen Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser in der Nähe der Arbeitsplätze. Umkleideräume sind Pflicht, wenn besondere Arbeitskleidung getragen werden muss und das Umziehen in einem anderen Raum nicht zuzumuten ist. Dieser Beitrag nennt die Werte für den Betrieb. Für Baustellen gilt eine eigene Tabelle, sie steht im Beitrag Sozialräume auf der Baustelle.
Das hängt von der Zahl der Beschäftigten ab und davon, ob alle gleichzeitig gehen. Im Büro können die Beschäftigten jederzeit zur Toilette gehen, die Regel nennt das niedrige Gleichzeitigkeit. Am Band können sie es nur in den Pausen. Dann gehen viele zugleich, und die Regel spricht von hoher Gleichzeitigkeit. Gezählt wird je Gruppe, also getrennt für Frauen und Männer. Bei niedriger Gleichzeitigkeit genügt bis zehn Beschäftigte eine Toilette, von elf bis 25 sind es zwei, von 26 bis 50 drei. Für Männer ist mindestens ein Drittel der Plätze als Toilette auszuführen, der Rest als Urinal. Der Weg zur Toilette sollte nicht länger als 50 m sein und darf 100 m nicht überschreiten. Hat ein Toilettenraum mehr als eine Zelle, braucht er einen Vorraum, und jeder Toilettenraum braucht Handwaschbecken mit Seife und einer Möglichkeit zum Händetrocknen.
ASR A4.1 Sanitärräume · Punkt 5.2 Abs. 1 bis 4 und Tabelle 2 (Bereitstellung), Punkt 5.4 Abs. 2 (Handwaschgelegenheiten)
Toiletten je Gruppe bei niedriger Gleichzeitigkeit: bis 10 Beschäftigte 1 · 11 bis 25 2 · 26 bis 50 3 · 51 bis 75 5 · 76 bis 100 6 · bei hoher Gleichzeitigkeit: bis 5 Beschäftigte 2 · 6 bis 10 3 · 11 bis 25 4 · 26 bis 50 6 · Weg höchstens 100 m, möglichst nicht über 50 m · für Männer mindestens ein Drittel als Toilette, der Rest als Urinal.
Sobald die Tätigkeit mehr als sauberes Händewaschen verlangt. Die Regel kennt drei Kategorien: A bei mäßig schmutzender Tätigkeit, B bei stark schmutzender, C bei sehr stark schmutzender Tätigkeit, bei schwerer körperlicher Arbeit, bei Hitze, Kälte oder Nässe und beim Tragen körpergroßflächiger Schutzausrüstung. In Kategorie A genügen Waschplätze, ab Kategorie B kommen Duschen dazu. Waschplätze und Duschplätze nennt die Regel getrennt: Eine Dusche zählt nicht als Waschplatz. Ein Duschplatz braucht mindestens 1 m² Grundfläche bei einer kürzesten Seite von 900 mm. An Wasch- und Duschplätzen muss warmes und kaltes Wasser in Trinkwasserqualität fließen. Der Weg vom Arbeitsplatz zum Waschraum darf 300 m nicht überschreiten.
ASR A4.1 Sanitärräume · Punkt 6.1 Abs. 1 (Kategorien), Punkt 6.2 Abs. 1 und 2 mit Tabellen 4, 5.1 und 5.2 (Anzahl), Punkt 6.3 Abs. 3 (Duschplatz), Punkt 6.4 Abs. 1 (Wasser)
Niedrige Gleichzeitigkeit, 11 bis 15 Beschäftigte: Kategorie A 3 Waschplätze · Kategorie B 2 Waschplätze und 1 Dusche · Kategorie C 3 Waschplätze und 2 Duschen · bis 5 Beschäftigte: A 1 Waschplatz, B und C je 1 Waschplatz und 1 Dusche · Duschplatz mindestens 1 m², kürzeste Seite 900 mm · warmes und kaltes Wasser in Trinkwasserqualität · Weg zum Waschraum höchstens 300 m.
Wenn Arbeitskleidung betriebsbedingt getragen werden muss und kein anderer geeigneter Raum da ist. Unzumutbar ist das Umziehen etwa in einem Raum, der von außen einsehbar ist, gleichzeitig anders genutzt wird oder sich nicht abschließen lässt. Nutzen mehrere Beschäftigte den Umkleideraum gleichzeitig, braucht jeder 0,5 m² Bewegungsfläche, und für je vier gleichzeitige Nutzer muss eine Sitzgelegenheit vorhanden sein. Jeder Beschäftigte braucht eine belüftete, abschließbare Aufbewahrung für die Kleidung; werden Schränke gestellt, messen sie mindestens 0,30 m in der Breite, 0,50 m in der Tiefe und 1,80 m in der Höhe. Müssen persönliche Kleidung und Arbeitskleidung getrennt aufbewahrt werden, verdoppelt sich der Schrank. Bei sehr starker Verschmutzung oder stark riechenden Stoffen verlangt die Regel eine räumliche Trennung, die Schwarz-Weiß-Trennung, zum Beispiel durch zwei Umkleideräume mit einem Waschraum dazwischen. Wasch- und Umkleideraum sollen unmittelbar miteinander verbunden sein. Liegen sie getrennt, darf der Weg nicht durchs Freie führen und höchstens 10 m lang sein.
ASR A4.1 Sanitärräume · Punkt 6.1 Abs. 5 (Zugang zum Waschraum), Punkt 7.2 Abs. 1 bis 3 (Pflicht), Punkt 7.3 (Bewegungsfläche), Punkt 7.4 Abs. 1 bis 3 (Ausstattung)
Umkleideraum bei betriebsbedingt getragener Arbeitskleidung, wenn das Umkleiden in einem anderen Raum unzumutbar ist · 0,5 m² Bewegungsfläche je gleichzeitigem Nutzer · eine Sitzgelegenheit je vier Nutzer · Schrank mindestens 0,30 × 0,50 × 1,80 m, belüftet und abschließbar · Schwarz-Weiß-Trennung bei sehr starker Verschmutzung · Wasch- und Umkleideraum unmittelbar verbunden oder höchstens 10 m entfernt.
Ja, mit zwei Ausnahmen für kleine Betriebe. Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann darauf verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sichergestellt ist. In Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten dürfen Toiletten-, Wasch- und Umkleideraum außerdem in einem Raum kombiniert sein, sofern er wirksam gelüftet wird. Bei Containern gibt es für die Trennung drei Bauformen: Abteilungen mit Innenwänden in einem Container, getrennte Außeneingänge an einem Container, oder zwei Module beziehungsweise eine Anlage mit eigenen Trakten. Bei Umkleiden ist die dritte Form die übliche.
ASR A4.1 Sanitärräume · Punkt 4 Abs. 6 und 7 (Trennung nach Geschlecht)
Getrennte Sanitärräume für Frauen und Männer · bis neun Beschäftigte zeitlich getrennte Nutzung zulässig · bis fünf Beschäftigte Kombination von Toiletten-, Wasch- und Umkleideraum bei zeitlich getrennter Nutzung und wirksamer Lüftung.
In Sanitärräumen darf eine lichte Höhe von 2,50 m nicht unterschritten werden; in bestehenden Arbeitsstätten ist bis zu einem wesentlichen Umbau eine geringere Höhe zulässig, soweit sie dem Bauordnungsrecht des Landes entspricht. Trennwände, Türen und Fenster müssen so angeordnet oder beschaffen sein, dass niemand von außen hineinsehen kann. Die Lufttemperatur muss während der Nutzung mindestens +21 °C betragen, in Waschräumen mit Duschen sollen es +24 °C sein. Fußböden und Wände müssen leicht zu reinigen sein, die Böden auch im feuchten Zustand rutschhemmend: Die ASR A1.5 verlangt für Toilettenräume die Bewertungsgruppe R 9, für Umkleide- und Waschräume R 10. Täglich genutzte Toilettenräume sind mindestens täglich zu reinigen.
ASR A4.1 Sanitärräume · Punkt 4 Abs. 2 und 3 (Höhe, Einsicht), Punkt 5.1 Abs. 3 (Reinigung); ASR A3.5 Punkt 4.2 Abs. 4 und 6 (Temperatur); ASR A1.5 Anhang 2 Nr. 0.6 (Rutschhemmung)
Lichte Höhe mindestens 2,50 m, im Bestand bis zum wesentlichen Umbau nach Landesbaurecht geringer zulässig · keine Einsicht von außen · mindestens +21 °C, in Waschräumen mit Duschen +24 °C als Soll · Rutschhemmung R 9 in Toilettenräumen, R 10 in Umkleide- und Waschräumen.
Drei Raumarten, sechs Prüfpunkte. Wer Sanitär und Umkleide für seinen Betrieb plant, kann sie in dieser Reihenfolge abhaken:
Toiletten, Waschplätze und Duschen liefert der Sanitärcontainer als WC-Container, als Duschcontainer oder als Verbindung aus beidem, die Umkleide der Umkleidecontainer. Der Kombicontainer verbindet Sanitär mit einem weiteren Raum in einem Modul, und für größere Belegschaften und getrennte Trakte werden Module zur Mehrfachanlage gekoppelt. Welche Werte für Ihren Betrieb gelten, klären wir im Gespräch.
Quellen: Technische Regeln für Arbeitsstätten, herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): ASR A4.1 (Ausgabe September 2013, zuletzt geändert März 2022) · ASR A1.5 (März 2022, zuletzt geändert Mai 2025) · ASR A3.5 (Juni 2010, zuletzt geändert März 2022). Alle Werte wurden am 7. Oktober 2026 am Wortlaut der Regeln geprüft; die jährliche Prüfung erfolgt im August.
Nein. Die Regel nennt Waschplätze und Duschplätze getrennt, beide Zahlen müssen erreicht werden.
Der Weg sollte nicht länger als 50 m sein und darf 100 m nicht überschreiten. Der Toilettenraum darf außerdem nicht weiter als eine Etage von ständigen Arbeitsplätzen entfernt liegen.
Nur in kleinen Betrieben. Bis neun Beschäftigte kann auf getrennte Räume verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sichergestellt ist. Darüber sind getrennte Sanitärräume einzurichten.
Werden Schränke gestellt, messen sie mindestens 0,30 m in der Breite, 0,50 m in der Tiefe und 1,80 m in der Höhe, sind belüftet und abschließbar. Müssen persönliche Kleidung und Arbeitskleidung getrennt aufbewahrt werden, braucht es zwei Schrankteile oder einen geteilten Schrank in doppelter Breite.
WC-Container, Duschcontainer und die Verbindung aus beidem: Einsatzbereiche, Varianten und Ausstattung, dazu die Regeln auf einen Blick.
Zur TypseiteAufbereitete Sanitärcontainer aus unserem Depot in Sittensen, sofort lieferbare zuerst.
Bestand ansehenWenn kein gebrauchter Container passt: neue Raummodule nach Ihren Vorgaben, von uns geplant, geliefert und montiert.
Zu den neuen ContainernMindestens 8 m² und 12 m³ je Arbeitsplatz, 500 Lux am Schreibtisch, +20 °C und Tageslicht: Was ein Container-Büro erfüllen muss und wie viele Arbeitsplätze in ein 20-Fuß-Modul passen.
Beitrag lesenJede Technische Regel für Arbeitsstätten mit einem Satz zum Container-Bezug und dem Link zur Regelseite der BAuA.
Übersicht öffnenBei hohem UV-Index Pausen im Innenbereich, bei Regen die Möglichkeit, nasse Kleidung zu wechseln und zu trocknen: Was die A5.1 verlangt und was sie nicht verlangt.
Beitrag lesen
Berät Betriebe zu Container-Projekten von der ersten Idee bis zur Anlage und hält die Arbeitsstättenregeln auf dieser Website auf dem Stand der BAuA. Dieser Beitrag wurde zuletzt am 7. Oktober 2026 geprüft.
Alle Ansprechpartner auf der KontaktseiteSchildern Sie uns kurz, worum es geht. Eine grobe Idee genügt, den Rest klären wir gemeinsam.