Wohncontainer
Einsatzbereiche, Schlafplätze je Modul und Ausstattung der Unterkunft für Monteure und Saisonkräfte, dazu die Regel auf einen Blick.
Stellt ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten eine Unterkunft, gilt die ASR A4.4, und sie zählt Wohncontainer ausdrücklich dazu. Jeder Bewohner braucht mindestens 8 m² Nutzfläche, davon 6 m² im Schlafbereich, in einem Schlafbereich aus Raumzellen stehen höchstens vier Betten, und die lichte Raumhöhe beträgt mindestens 2,50 m. Dazu kommen Heizung, Dämmung, Sanitäreinrichtungen und ab mehr als vier Bewohnern ein Aufenthaltsbereich.
Wenn Sicherheit, Gesundheitsschutz oder die menschengerechte Gestaltung der Arbeit es erfordern. So steht es in der Arbeitsstättenverordnung, die als Gründe insbesondere die Abgelegenheit der Arbeitsstätte, die Art der Tätigkeit und die Zahl der Beschäftigten nennt. Für Baustellen zählt die ASR A4.4 Beispiele auf: ein unzumutbarer Zeitbedarf für die tägliche Heimfahrt, technologisch bedingte kurze Schichtwechsel, Kontroll- und Notdienste und Baustellen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw nicht erreichbar sind. Die Pflicht entfällt, wenn der Arbeitgeber den Mehraufwand ausgleicht und die Beschäftigten ihre Unterkunft selbst beschaffen. Er darf auch Hotels, Pensionen oder geeignete Räume in vorhandenen Gebäuden nutzen.
ASR A4.4 Unterkünfte · Punkt 4 Abs. 7 (örtliche Unterbringung), Punkt 6 Abs. 1 und 2 (Baustellen); Arbeitsstättenverordnung, Anhang Nummer 4.4 Abs. 1
Unterkunft erforderlich aus Gründen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes oder der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, auf Baustellen zum Beispiel bei unzumutbarem Zeitbedarf für die tägliche Heimfahrt oder nicht erreichbarer Baustelle · keine Pflicht, wenn der Arbeitgeber den Mehraufwand ausgleicht und die Beschäftigten selbst beschaffen.
Ja. Die Regel nennt Wohncontainer und andere Raumzellen ausdrücklich als Unterkünfte, neben Baracken und Wohnwagen. Unterkünfte im Sinne der Regel sind Räume, die den Beschäftigten in der Freizeit zum Wohnen dienen; für privates Wohnen gilt die ASR A4.4 nicht. Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder bleiben daneben unberührt, und die Unterkunft muss an ungefährdeter Stelle stehen, also nicht im Schwenkbereich eines Krans, unter Hochspannungsleitungen oder neben Lagern für Gefahrstoffe.
Mindestens 8 m² Nutzfläche. In diese Zahl gehen anteilig alle Bereiche ein, die den Bewohnern zur Verfügung stehen, also auch Wohnbereich und Sanitäreinrichtungen. Auf den Schlafbereich, je nach Bauart mit Vorflur, müssen davon mindestens 6 m² je Bewohner entfallen, solange nicht mehr als sechs Personen in einem Schlafbereich untergebracht sind. Bei mehr als sechs bis höchstens acht Bewohnern je Schlafbereich steigen die Werte auf 8,75 m² Nutzfläche und 6,75 m² Schlafbereich.
ASR A4.4 Unterkünfte · Punkt 5.2 Abs. 1 und Tabelle (Mindestnutzflächen je Bewohner)
Mindestens 8 m² Nutzfläche je Bewohner, anteilig über alle Bereiche der Unterkunft · davon mindestens 6 m² im Schlafbereich bei bis zu sechs Bewohnern je Schlafbereich · bei mehr als sechs bis höchstens acht Bewohnern 8,75 m² und 6,75 m².
Ein 20-Fuß-Raummodul hat innen rund 13 bis 14 m² Grundfläche.
Schlafbereich: 2 × 6 = 12 m² passen, für drei Bewohner wären 18 m² nötig. Nutzfläche: 2 × 8 = 16 m² erreicht die Unterkunft erst zusammen mit den Flächen für Sanitär und Aufenthalt. Ergebnis: ein bis zwei Schlafplätze je Modul. Für vier Bewohner wird eine Duoanlage aus zwei gekoppelten Modulen gewählt und ein Versorgungscontainer mit Dusche, WC und Küchenzeile angekoppelt.
Die lichte Raumhöhe muss mindestens 2,50 m betragen, soweit das Bauordnungsrecht des Landes nichts anderes zulässt. Die Unterkunft muss während der Nutzung auf mindestens +21 °C geheizt werden können, ausreichend Tageslicht erhalten und sich frei belüften lassen. Fußböden, Wände und Decken müssen gegen Feuchtigkeit geschützt und gegen Wärme und Kälte gedämmt sein. Außentüren müssen dicht und verschließbar sein, der Eingang soll einen Windfang haben, und Fenster brauchen einen Sichtschutz wie Vorhänge oder Jalousien. Für die Höhe gilt in der Praxis: Raummodule ab 2,80 m Außenhöhe erreichen die 2,50 m, und so sind auch gebrauchte Module in aller Regel gebaut.
ASR A4.4 Unterkünfte · Punkt 5.1 Abs. 3 und 4 (Heizung, Tageslicht), Punkt 5.3 Abs. 1 bis 4 (Ausführung)
Lichte Raumhöhe mindestens 2,50 m, soweit das Landesbaurecht nichts anderes zulässt · beheizbar auf mindestens +21 °C · Boden, Wände und Decke gegen Feuchtigkeit geschützt und gedämmt · Außentür dicht und verschließbar, Windfang als Soll · Sichtschutz an Fenstern und durchsichtigen Türen.
In einem Schlafbereich aus Raumzellen höchstens vier, in Gebäuden höchstens acht. Etagenbetten dürfen nicht mehr als zwei Betten übereinander haben. Jeder Bewohner braucht ein eigenes Bett mit Matratze und Kopfkissen, mindestens eine Sitzgelegenheit, eine Tischfläche in angemessener Größe und einen verschließbaren Schrank. Die Tür zum Schlafbereich muss von innen verschließbar sein. Wohnen Frauen und Männer in der Unterkunft, müssen die Voraussetzungen für eine getrennte Unterbringung gegeben sein, und bei Schichtbetrieb brauchen die Schichten getrennte Schlafbereiche.
ASR A4.4 Unterkünfte · Punkt 4 Abs. 4 und 5 (Trennung), Punkt 5.4 Abs. 5 (Betten und Einrichtung)
Höchstens vier Betten je Schlafbereich aus Raumzellen, in Gebäuden höchstens acht · Etagenbetten höchstens zwei übereinander · je Bewohner eigenes Bett, Sitzgelegenheit, Tischfläche und verschließbarer Schrank · Schlafbereich von innen verschließbar · getrennte Unterbringung von Frauen und Männern muss möglich sein, getrennte Schlafbereiche je Schicht.
Sanitäreinrichtungen nach der Zahl der Bewohner, dafür gilt die ASR A4.1, und geschützte Wege dorthin: Liegen Schlafbereich und Sanitär nicht unter einem Dach, muss der Weg vor der Witterung geschützt sein. Wohnen mehr als vier Bewohner länger als eine Woche zusammen, soll ein Aufenthaltsbereich mit Tisch, einer Sitzgelegenheit je Bewohner und 1 m² freier Bewegungsfläche je Person vorhanden sein. Bei Aufenthalten über eine Woche gehört eine Möglichkeit zum Waschen und Trocknen der Kleidung außerhalb der Schlaf- und Wohnbereiche dazu, sofern kein Waschdienst angeboten wird. Gibt es weder Kantine noch geliefertes Essen, braucht es einen eigenen Raum mit Trinkwasser und Gelegenheiten zum Zubereiten, Kühlen und Spülen. Dazu kommen ein Telefon oder eine andere Einrichtung für den Notruf, Feuerlöscher nach der ASR A2.2, Mittel zur Ersten Hilfe nach der ASR A4.3 und in jedem Raum ein Abfallbehälter mit Deckel. Unterkünfte für mehr als 50 Beschäftigte brauchen einen eigenen Raum mit mindestens zwei Betten für Erkrankte.
ASR A4.4 Unterkünfte · Punkt 5.2 Abs. 2 bis 4 (Krankenraum, Sanitär, Wege), Punkt 5.4 Abs. 1, 3, 4 und 6 bis 9 (Ausstattung)
Sanitäreinrichtungen nach ASR A4.1, Wege dorthin witterungsgeschützt · ab mehr als vier Bewohnern über eine Woche Aufenthaltsbereich mit 1 m² freier Fläche je Person als Soll · über eine Woche Wasch- und Trockenmöglichkeit · Kochgelegenheit, wenn keine andere Verpflegung vorhanden ist · Notrufeinrichtung, Feuerlöscher, Mittel zur Ersten Hilfe · ab mehr als 50 Beschäftigten Raum für Erkrankte mit zwei Betten.
Regeln, Aushänge und eine Unterweisung. Der Arbeitgeber stellt Bestimmungen für die Benutzung der Unterkunft auf, etwa zur Reinigung und zum Verhalten im Brandfall, hängt eine Brandschutzordnung und einen Alarmplan gut sichtbar aus und informiert darüber, wo die Mittel zur Ersten Hilfe liegen. Er sorgt dafür, dass die Bewohner das verstehen können, unterweist sie und dokumentiert die Unterweisung. Die Unterkunft muss außerdem für Feuerwehr und Rettungsdienst leicht erreichbar sein.
Eine Regel, sechs Prüfpunkte. Wer Unterkünfte für Monteure, Saisonkräfte oder eine Baustelle plant, kann sie in dieser Reihenfolge abhaken:
Wie der Wohncontainer aufgebaut und ausgestattet ist, steht auf seiner Typseite, Dusche und WC liefert der Sanitärcontainer, und für größere Belegungen werden Module zur Mehrfachanlage gekoppelt. Welche Sozialräume eine Baustelle darüber hinaus braucht, steht im Beitrag Sozialräume auf der Baustelle. Welche Werte für Ihren Einsatz gelten, klären wir im Gespräch.
Quellen: Technische Regeln für Arbeitsstätten, herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): ASR A4.4 (Ausgabe Juni 2010, zuletzt geändert November 2024). Arbeitsstättenverordnung, Anhang Nummer 4.4. Alle Werte wurden am 7. Oktober 2026 am Wortlaut der Regel geprüft; die jährliche Prüfung erfolgt im August.
Nur, soweit das Bauordnungsrecht des Landes eine andere lichte Raumhöhe zulässt. In der Praxis stellt sich die Frage selten: Raummodule ab 2,80 m Außenhöhe erreichen die 2,50 m, und so sind auch gebrauchte Module in aller Regel gebaut.
Die Regel erlaubt höchstens vier Betten in einem Schlafbereich aus Raumzellen. Maßgeblich ist aber die Fläche: Bei 6 m² Schlafbereich je Bewohner trägt ein 20-Fuß-Modul ein bis zwei Schlafplätze.
Ja. Der Arbeitgeber kann örtliche Unterbringungsmöglichkeiten wie Hotels oder Pensionen nutzen. Gleicht er den Beschäftigten den Mehraufwand aus und beschaffen sie ihre Unterkunft selbst, muss er keine Unterkunft bereitstellen.
Die Unterkunft muss die Voraussetzungen für eine getrennte Unterbringung bieten, und die Zuteilung der Räume muss darauf Rücksicht nehmen. Bei Schichtbetrieb brauchen die Schichten außerdem getrennte Schlafbereiche.
Einsatzbereiche, Schlafplätze je Modul und Ausstattung der Unterkunft für Monteure und Saisonkräfte, dazu die Regel auf einen Blick.
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Beitrag lesenJede Technische Regel für Arbeitsstätten mit einem Satz zum Container-Bezug und dem Link zur Regelseite der BAuA.
Übersicht öffnenBei hohem UV-Index Pausen im Innenbereich, bei Regen die Möglichkeit, nasse Kleidung zu wechseln und zu trocknen: Was die A5.1 verlangt und was sie nicht verlangt.
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Berät Betriebe zu Container-Projekten von der ersten Idee bis zur Anlage und hält die Arbeitsstättenregeln auf dieser Website auf dem Stand der BAuA. Dieser Beitrag wurde zuletzt am 7. Oktober 2026 geprüft.
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